Grundlagen

Leitbild

  • Der VLG ist der Interessenvertreter der Luzerner Gemeinden und vertritt einen profilierten Gemeindestandpunkt gegenüber der Öffentlichkeit
  • Der VLG stärkt durch seine Arbeit das Selbstbewusstsein von Gemeindebehörden, die Gemeinde-Solidarität und die Gemeindeautonomie
  • Der VLG profiliert sich als kompetenter, kooperativer und konsequenter Interessenvertreter und Ansprechpartner für übergeordnete Gemeinwesen
  • Der VLG ist Plattform für Erfahrungsaustausch und fördert die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und zwischen Gemeinden und Kanton
  • Der VLG steigert die Kompetenz von Gemeindemanagement durch entsprechende Bildungsangebote
  • Der VLG ist bezüglich Gemeindeanliegen kreativ, diskutiert neue Ideen, konzipiert Modelle und realisiert Lösungen pilothaft
  • Der VLG arbeitet partnerschaftlich mit gemeindlichen Berufs- und Fachverbänden zusammen
  • Der VLG ist professionell geführt und setzt seine finanziellen Mittel zielgerichtet und nutzbringend ein

Leitidee

Sinn und Zweck der LUZERNER GEMEINDE

  • Im Rahmen des schweizerischen Staatsaufbaus ist die Gemeinde die politische Gemeinschaft, die der Einwohnerschaft am nächsten ist.
  • Ziel der LUZERNER GEMEINDE soll sein, ihrer Einwohnerschaft ein sicheres und auf ein selbstbestimmtes Gemeinwohl ausgerichtetes Zusammenleben zu ermöglichen.

Aufgaben der LUZERNER GEMEINDE

  •  Aufgabe der LUZERNER GEMEINDE soll es sein, jene Probleme des Zusammenlebens zu lösen, die vom Einzelnen nicht gelöst werden können und die nicht besser von Privaten, kleineren Gemeinschaften oder von übergeordneten Gemeinwesen bewältigt werden.
  • Die Aufgaben der LUZERNER GEMEINDE sind einerseits von einem übergeordneten Gemeinwesen übertragen und anderseits aus einem eigenständigen Bedarf der Bevölkerung abgeleitet, der die Gemeinde zu selbstbestimmtem Handeln veranlasst. Sie sollen auf gemeindliche Gesamtziele ausgerichtet werden.
  • Die LUZERNER GEMEINDE ist auf die individuelle Leistung jedes Einzelnen auf politischem, sozialem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet angewiesen. Sie soll die Leistungsfähigkeit des Einzelnen fördern. Die Addition dieser Leistungen führt aber nicht automatisch zu einem für alle spürbaren Gemeinwohl. Die Gemeinde soll deshalb die Einzelinteressen koordinieren und auf das Gemeinwohl ausrichten.
  • In jeder Gemeinde gibt es Menschen, die der Hilfe bedürfen. Die Gemeinschaft soll diesen Menschen beistehen.